Das Mietrecht stellt eines der wichtigsten Rechtsgebiete des Alltags dar, da für Mieter und Vermieter jeweils sensible Lebensbereiche betroffen sind.
Der Mieter will (und muss) die Wohnung als finanzierbaren Lebensmittelpunkt bzw. Gewerberäume als Grundlage der Berufsausübung nutzen. Der Vermieter will (und muss) sein Eigentum als Einkommensquelle und Vermögensanlage erhalten und Einnahmen und Gewinne erzielen. Diese gegensätzlichen Interessen führen leicht zu Konflikten, deren Lösung frühzeitig außergerichtlich versucht werden sollte.
Bereits vor Abschluss des Mietvertrages gilt es, die nach der jeweils aktuellen Rechtsprechung wirksamen und unwirksamen Klauseln der Formularmietverträge zu erkennen, um spätere Nachteile zu vermeiden.
Bei Betriebskostenabrechnungen, Mieterhöhungserklärungen, Mietminderungen, Kündigungen, etc., sind jeweils die formellen und inhaltlichen Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung zu berücksichtigen.
Die Abwicklung der Beendigung des Mietverhältnisses bedarf genauer Kenntnis der gegenseitigen Verpflichtungen zur Räumung, Durchführung von Schönheitsreparaturen, Kautionsrückzahlung, Ersatz von Verwendungen für vom Mieter vorgenommene wertverbessernde Einbauten, etc. sowie Einschätzung der Wirksamkeit der vertraglichen Regelungen.
Aufgrund langjähriger beratender und gerichtlicher Erfahrungen sind wir mit allen Aspekten des Wohnungs- und Gewerbemietrechts sowie der einschlägigen Rechtsprechung insbesondere auch der Berliner Gerichte vertraut.