Bei Straftaten im Straßenverkehr, wie in der Regel bei Trunkenheitsfahrten, Verkehrsunfallflucht oder Gefährdung des Straßenverkehrs, ist häufig das größte Problem der Verlust der Fahrerlaubnis. Oftmals kann auch die Fahrerlaubnis vorläufig entzogen werden, also bevor ein Gericht durch ein Urteil zu der Feststellung einer Verkehrsstraftat gekommen ist. Dann sollte, wenn die Polizei den Führerschein beschlagnahmt, dem widersprochen werden.
In solchen Fällen ist die sofortige anwaltliche Beratung und Vertretung dringend notwendig. Denn nur der anwaltliche Rechtsbeistand erhält Akteneinsicht, die für eine sachgerechte Verteidigung unabdingbar ist.
Auch wenn die Fahrerlaubnis durch Urteil nicht entzogen wird, hat eine strafrechtliche Verurteilung neben Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe meist zur Folge, dass es Punkte in Flensburg gibt, was im Urteil nicht vermerkt, und oft vom Richter auch nicht gesagt wird. Neben einer Strafe kann auch noch ein Fahrverbot verhängt werden.
Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsübertretungen, drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und oftmals ein Fahrverbot, was bei vielen Verkehrsteilnehmern zu beruflichen Einschränkungen führt. Schon bei 14 Punkten kann die Behörde eine Nachschulung anordnen. Bei einer Anzahl von 18 Punkten in Flensburg wird die Führerscheinstelle sogar die Fahrerlaubnis entziehen.
Auch hier ist anwaltliche Beratung und Vertretung notwendig. Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden.